Seefrachtgeschäft

Seefrachtgeschäft
See|fracht|ge|schäft

Die deutsche Rechtschreibung. 2014.

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  • Seefrachtgeschäft — Seefrachtgeschäft, Seefrachtvertrag, s. Fracht …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Seefrachtgeschäft — See|fracht|ge|schäft, das: den Transport von Gütern mit Schiffen auf hoher See betreffendes ↑Geschäft (1 a) …   Universal-Lexikon

  • Seefrachtgeschäft — Güterbeförderung zur See. 1. Rechtsgrundlagen: §§ 556–663 HGB. 2. Begriff: Dem Frachtführer des Land und Flussfrachtgeschäfts entspricht hier der Verfrachter (der Reeder oder Ausrüster sein kann), dem Absender der Befrachter. Außerdem kennt das… …   Lexikon der Economics

  • DHL — International GmbH Rechtsform GmbH (seit 2002) Gründung 1969 Sitz …   Deutsch Wikipedia

  • Chartepartie — (Certepartie, ital. Carta partita, franz. Charte partie, Police d affrétement, engl. Charter party), im Seefrachtgeschäft eine Urkunde, durch die zwischen dem Befrachter, d. h. dem Absender der Waren, und dem Verfrachter, d. h. dem… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Empfänger — (Destinatär), im Land und Seefrachtgeschäft derjenige, an den ein Gut durch den Frachtführer oder Verfrachter gebracht werden soll. Vgl. Frachtgeschäft …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Löschzeit — Löschzeit, die im Seefrachtgeschäft (s. Befrachtungsvertrag) dem Empfänger zur Ausladung (Löschung) zu gewährende Frist. Bezüglich ihres Beginns und ihrer Dauer gelten ähnliche Bestimmungen wie bezüglich der Ladezeit (s. Frachtgeschäft II) Ohne… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ladezeit — Ladezeit, die im Seefrachtgeschäft (s. Befrachtungsvertrag) dem Befrachter eingeräumte Frist, binnen der die Befrachtung zu erfolgen hat (vgl. Liegetage, Frachtgeschäft; s. auch Binnenschiffahrtsgesetz, § 27 ff.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Marine [1] — Marine (franz., v. lat. [res] marina, »Seewesen«), die Gesamtheit der Einrichtungen eines Seestaates, um Seepolitik und Seehandel zu treiben; man nennt Kriegsmarine, auch kurz M., die Kriegsflotte als Machtmittel der Seepolitik und zum Schutze… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Verfügungen von hoher Hand — Verfügungen von hoher Hand, im Seerecht Anordnungen der staatlichen Autorität, durch welche die Schiffahrt überhaupt oder in Ansehung der Seereise eines einzelnen Schiffes gehemmt oder verboten wird. Dahin gehören die Fälle, in denen ein Schiff… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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